Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, die die Parlamente am 10.12.2021 durchgepeitscht haben, enthält unter anderem die definitive Verlängerung der Übergangsfrist für die Masernimpfpflicht bis zum 31.07.2022:
Verlängerung der Übergangsfrist zum Nachweis des Masernschutzes bis zum 31.07.2022 beschlossen für Kinder und Jugendliche, die am 01.03.2020 bereits in derselben Einrichtung betreut und für Beschäftigte, die zu diesem Datum bereits in derselben Einrichtung tätig waren